Satzung
KSC – Fan – Club
Baden – Pfalz
Der KSC-Fan-Club Baden-Pfalz hatte seinen Gründungszeitpunkt im Mai 1993 !
Unser Fanclub, dessen Mitglieder aus Baden und der Pfalz kommen, will seit der Gründung seinen Lieblingsverein, den KSC, akustisch und visuell unterstützen.
Das gemeinsame Interesse besteht auch darin, nicht negativ
(z.B. durch Ausländerfeindlichkeit oder Randalen) aufzufallen. Die Mitglieder unseres Fanclub`s sehen die Notwendigkeit einer Satzung , die jedes Mitglied einzuhalten und mit zutragen hat. Die Vorstandschaft, bestehend aus 1. und 2. Vorstand, werden alle zwei Jahre, in der Regel vor der Weihnachtsfeier, von den Mitgliedern des Fan-Club`s gewählt.Es müssen für die Wahl 50% der Mitglieder anwesend sein. Die Kandidatur kann eingenommen werden , indem Jedes Mitglied hat 2 Stimmen. Diese können gesplittet (jeweils eine Stimme für eine Person) oder auch nur einer Person übertragen werden (eine Person erhält zwei Stimmen).
Nach Abgabe der Stimmzettel werden diese ausgewertet. Die Person mit den meisten Stimmen erhält den Titel 1. Vorstand. Die Person mit weniger Stimmen erhält den Titel 2. Vorstand. Jedes Mitglied hat 2 Stimmen. Es wird durch ein Handzeichen gewählt. Die Stimmen werden gezählt und schriftlich festgehalten. Die Vorstandschaft führt durch: Die Vorstandschaft hat ein Budget von max. 30 € im Jahr zur Verfügung, damit Entscheidungen für Anschaffungen zeitnah getroffen werden können, ohne das hierbei die Mitglieder in Kenntnis zu setzen sind. Eine Rechenschaft/Erklärung muss trotzdem an die Mitglieder erfolgen. Die Vorstandschaft legt 1x pro Jahr Rechenschaft über den aktuellen Finanzstand des Fan-Club für die Fan-Club-Mitglieder ab. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit für das gesamte Kalenderjahr laut letztem Beschluss der Mitglieder Sollte ein Jahresbeitrag nicht bezahlt worden sein, so ist der Grund der Zahlungsunwilligkeit durch die Vorstandschaft zu prüfen. Im Einzelfall ist eine Kürzung oder gar eine Freistellung in Erwägung zu ziehen, wenn das Mitglied dieses bei der Vorstandschaft beantragt hat. (z.B. Erwerbslosigkeit -> finanzieller Engpass) Die Aufnahme neuer Mitglieder beschließen die eingetragenen Mitglieder des Fan-Clubs Baden-Pfalz, nachdem eine „Probezeit“ (6 Wochen) des Antragsteller positiv verlief. Bezüglich der Mitgliedschaft im Fan-Club Baden-Pfalz besteht keine Kündigungsfrist. Jedes Mitglied kann ohne Angaben von Gründen sofort austreten. Die erworbenen Fan-Club Utensilien (Winterjacken, T-Shirt`s, Autoschals, Umhängeschals, Aufnäher) können zum Selbstkostenpreis erworben werden. Diese sind aber erst bei 100%-iger Bezahlung der Kaufsumme von dem Käufer sein Eigen zu nennen. Die Fan-Club Utensilien (Restbestände) werden zentral nur bei der aktuellen Vorstandschaft gelagert. Diese führt eine Inventarliste. Die Inventarisierung führt die Vorstand durch.
Anzugeben sind hierbei: Fan-Club Treffen werden nach Absprache mit dem Vorstand getroffen. Satzungsänderungen können nur nach Abstimmung und einem Mehrheitsbeschluss (einfache Mehrheit) durch die anwesenden Mitglieder durchgeführt werden. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars/Mitgliedsantrag ist das Fan-Club Mitglied mit der Satzung, den Inhalten und Zielen des Fan-Clubs einverstanden.
Allgemeine Bestimmungen:
§ 1 : Wahl der Vorstandschaft
- eine Person vorgeschlagen wird
- sich eine Person selbst vorschlägt
Bei der Wahl gilt es zwei Varianten einzuhalten:
Variante a): Geheime Wahl
Variante b): Offene Wahl
Schlussendlich muss in beiden Varianten eine Zustimmung zur Durchführung des Amtes durch die gewählten Personen vorliegen.
§ 2 : Aufgaben der Vorstandschaft
- Repräsentationsaufgaben (Ansprechpartner für Innen und Außen)
- Führen von Niederschriften (Protokolle, Einladungen, Wahlen)
- Kassenwart (Jahresbeiträge, Verbuchen von Einnahmen und Ausgaben)
- Jährliche Prüfung der Ausgaben/Abrechnungen (Kassenprüfung)
- Einladung/eventuelle Mitgestaltung von Festlichkeiten (z.B. Weihnachtsfeier, Sommerfest usw.)
- Inventarisierung (Lagerung der Restbestände Fanclubutensilien)
Voraussetzung:
Die Vorstandschaft tauscht sich aus (1. und 2. Vorstand) und ist sich über Anschaffungen einig!
Höhere Beiträge für Anschaffungen müssen den Fan-Club-Mitgliedern erläutert werden. Erst danach wird sich durch einen Mehrheitsbeschluss eine Zustimmung oder Ablehnung das Resultat feststellen lassen.
§ 4 : Jahresbeitrag
- Pro Erwachsenen 15 €
Der Jahresbeitrag ist fällig bis zum 31.01 des neuen Jahres.
Über einen etwaigen Fan-Club-Ausschuss bezüglich des Nichtzahlens kann nur der Mehrheitsbeschluss der Fan-Club-Mitglieder entscheiden.
Neue Mitglieder, die im Laufe des Kalenderjahres dem Fan-Club Baden-Pfalz beitreten, müssen trotzdem den vollen Jahresbeitrag zahlen.
Eine anteilige Rückerstattung beim Verlassen des Fan-Club von bereits bezahlten Beiträgen besteht nicht.
§ 6 : Aufnahme bzw. Ausschluss eines Mitgliedes
Erst die Unterschrift des Antragstellers und der Vorstandschaft auf dem Mitgliedsantrag bestätig die Aufnahme im Fan-Club Baden-Pfalz. Das aktive Mitglied muss 18 Jahre alt sein.
Aber auch einen Ausschluss (z.B. wegen eines groben Vergehens gegen die Satzung) aus dem Fan-Club können die Mitglieder beschließen.
Wie bei anderen Abstimmungen zählt auch hier eine einfache Mehrheit, wobei mindestens 50 % der Mitglieder anwesen sein müssen.
§ 7 : Kündigungsfristen
Die bis dato einbezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§ 8 : Fan-Club Utensilien
Der Fan-Club behält sich das Rückkaufrecht (keine Rückkaufpflicht) vor, d.h. der Ausscheidende ist dazu verpflichtet, seine Fan-Club Utensilien für den aktuellen Marktwert (Zustand des Artikels bestimmt den Preis des Rückkaufes) den Fan-Club anzubieten.
Zu benennen Einzelpersonen sind für die ordnungsgemäße Lagerung des Bandenbanners und der Schwenkfahne verantwortlich.
§ 9 : Inventarisierung und Lagerung der Utensilien
Menge, Bezeichnung, Zu- und Abgang mit Datum, Anschaffungspreis, Verkaufspreis, Unterschrift des Inventarleiters
§ 10 : Fan-Club Treffen
Weitere Planungen (z.B. Buchungen von Räumlichkeiten) können von delegierten Personen vollzogen werden.
Es ist darauf zu achten, dass pro Kalenderjahr mind. ein Sommergrillfest und eine Weihnachtsfeier in der Jahresplanung enthalten sind. Termin und Örtlichkeit hierfür müssen mündlich über einen Mehrheitsbeschluss vereinbart werden.
Inhalte/Themen können die Mitglieder spontan an diesem Tag oder auch vor dem Fan-Club-Treffen einbringen.
Außerordentliche Treffen können je nach Bedarf terminiert werden.
Ein Vorentwurf muss vorliegen, damit eine Satzungsänderung herbeigeführt werden kann.
Hierbei müssen wiederum mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sein.
Letzte Veränderung im November 2007-11-23
| Rolf Reinbold | Rico Schneider |
| 1. Vorstand | 2. Vorstand |